Privat versichern können sich Arbeitnehmer, deren Brutto-Monatseinkommen einen festgelegten Betrag überschreitet, Selbstständige, Freiberufler und Künstler, sowie Beamte, Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete.
Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber, wie bei gesetzlich versicherten Arbeitsnehmern 50% des Beitragssatzes.
