Kategorie Krankenzusatzversicherung
Krankenzusatzversicherung
Eine Krankenzusatzversicherung ist die ideale Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Grundabsicherung: Der Versicherungsschutz ist flexibel, da er nach Ihren persönlichen Wünschen zusammengesetzt werden kann.
Sie können somit Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz genau dort ergänzen, wo es für Ihre Bedürfnisse am günstigsten ist.
Die private Krankenzusatzversicherung übernimmt zum Beispiel einen großen Teil der Kosten, die nach Vorleistung durch die Kasse übrig bleiben, zum Beispiel Medikamentenzuzahlungen und die Praxisgebühr. Je nach Tarif werden auch die Kosten erstattet, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt.
Nach dem Baukastenprinzip
Nach einem Baukastenprinzip können Sie nach Ihren Bedürfnissen ein individuelles Leistungspaket zusammenstellen. Neben der Absicherung des ambulanten Bereichs gibt es auch Tarife für stationäre Behandlungen, die Krankenhauszusatzversicherung und die Krankenhaustagegeldversicherung, außerdem Leistungen für Sehhilfen, Zahnersatz und Heilpraktikerbehandlungen. Auch Krankheiten während Auslandsreisen können abgesichert werden.
Eine Krankentagegeldversicherung ist vor allem für Selbständige oder Freiberufler sehr sinnvoll, aber auch für abhängige Arbeitnehmer. Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit endet nach Ablauf von sechs Wochen die Lohnfortzahlung durch den Arbeitsgeber.
Nun beginnt der Bezug des Krankengeldes, das jedoch nur noch etwa 70 Prozent des Brutto-Einkommens beträgt. Eine Krankentagegeldversicherung könnte in diesem Fall den Verdienstausfall mindern.
Da Selbständige oder Freiberufler keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, kann im Krankheitsfall sogar die Existenz bedroht sein. Deshalb ist hier der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung unbedingt ratsam.
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können sich gesetzlich Krankenversicherte annähernd den privat versicherten Patienten gleichstellen. Sie haben dank der Zusatzversicherung meist die freie Klinikwahl, Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. In der Regel haben sonst nur privat Krankenversicherte Anspruch auf solche Extraleistungen.

