Kategorie Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bei Kindern
Das ist eine gute Frage, denn einfach ist das nun wirklich nicht.
Es gibt gewisse Vorschriften und Regelungen, an die man sich halten muss. Denn wenn beide Elternteile ein monatliches Einkommen haben und beispielsweise der Mann gesetzlich und die Frau privat versichert ist, kann man das gar nicht selbst entscheiden.
Ob die Kinder nun bei einer privaten oder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist abhängig von den Einkommen beider Elternteile.
Um klar zu haben, ob man ein Kind privat oder gesetzlich Krankenversichert, gibt es viele Broschüren, die einem dabei helfen. Aber auch im Internet gibt es Seiten, die klären, wann ein Kind privat Krankenversichert wird und wann nicht.
Wo sind die Kinder versichert?
Allgemein heißt es: Sobald beide Elternteile berufstätig sind und ihr eigenes Einkommen haben und der Mann privat versichert ist und die Frau gesetzlich Krankenversichert, so sind die Kinder dann nicht gesetzlich Krankenversichert, wenn der Mann ein regelmäßig höheres Einkommen hat als die Frau. Der Mann, der ja privat versichert ist, verdient also mehr als die Frau. Wenn dieses Einkommen dann die Grenze von 4.012,50 Euro übersteigt so werden die Kinder automatisch privat Krankenversichert.
Da das alles etwas kompliziert ist findet man eigentlich immer irgendwelche Beispiele, anhand derer man alles ganz gut verstehen kann. Konkreter und genauer wird alles erst durch Zahlen und Beispiele. Die Frau ist immer noch gesetzlich versichert und verdient beispielsweise 1.600 Euro. Der Mann, ebenfalls immer noch privat versichert, verdient mehr, als seine Frau, nämlich 4.300 Euro. Somit ist der Umstand gegeben, dass der Mann mehr verdient, als die Frau und die Grenze von 4.012,50 Euro übersteigt. Somit sind die Kinder dann privat versichert.
Wenn die Frau 1.600 Euro verdient und der Mann beispielsweise 2.400 Euro, kann die Frau die Kinder beitragsfrei mitversichern, denn das Einkommen des Mannes ist zwar höher als das seiner Frau, übersteigt allerdings nicht die Grenze von 4.012,50 Euro.
Sobald die Frau zum Beispiel 4.100 Euro verdient und der Mann 4.300 Euro, so übersteigt das Einkommen der Frau zwar die Grenze von 4.012,50 Euro, allerdings nicht das Einkommen ihres Mannes. Somit werden die Kinder über die Krankenversicherung des Mannes versichert.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die genannten Zahlen nicht mehr aktuell sein können.

